Abtauchen oder ghosten im Zusammenhang mit einem Job Angebot bezieht sich auf Kandidaten, die plötzlich und ohne Erklärung die Kommunikation mit einem Personalberater abbrechen.
Mögliche Gründe sind mangelndes oder nachlassendes Interesse an der Stelle wie z.B. dem Finden einer besseren Arbeitsmöglichkeit.
Dennoch gibt es gute Gründe, warum ein angesprochener Kandidat nicht einfach abtauchen sollte:
Rufschädigung: Ghosting schadet Deinem Ruf und beschränkt Deine zukünftigen Möglichkeiten. Auf einem wettbewerbsintensiven Arbeitsmarkt vernetzen sich Personalberater und deren Auftraggeber/Arbeitgeber und tauschen Informationen über potentielle Kandidaten aus. Abzutauchen hinterlässt einen negativen Eindruck und erschwert es, zukünftig Job-Perspektiven zu sichern.
Ethische Überlegungen: Abzutauchen widerspricht den ethischen Standards des beruflichen Verhaltens. Ein potentieller Kandidat sollte Personalberater respektvoll behandeln sowie ehrlich und direkt kommunizieren, auch wenn es unangenehm ist.
Verpasste Chancen: Abzutauchen führt zu verpassten Möglichkeiten in der Zukunft. Wenn Du unsicher bist, ob Du über ein Jobangebot sprechen möchtest, solltest Du Deine Bedenken offen mit dem Personalberater kommunizieren. Denn Ghosting limitiert die Wahrscheinlichkeit in Zukunft interessante Angebote zu bekommen, da Personalberater oder potentielle Arbeitgeber keine Zeit, Ressourcen und Mühe in zukünftige Kontaktbemühungen investieren werden.
Zusammenfassend sollten angesprochene Kandidaten vermeiden abzutauchen, da es ihren Ruf schädigen, zukünftige Arbeitsmöglichkeiten einschränken und den Einstellungsprozess negativ beeinflussen kann.
Stattdessen sollten sie ehrlich und respektvoll mit Personalberatern kommunizieren, auch wenn dies bedeutet, ein Angebot abzulehnen.
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